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Asbest Fassade

 

 

Das damals auch als Wunderfaser bezeichnete Asbest, war bis zu seinem Verbot in den 90er Jahren das am meisten verbaute Isoliermaterial.

Es wurde als Dacheindeckung, Fassadenverkleidung, in Form von Brandschutzplatten in elektrischen Anlagen, in Bodenbelägen, Blumenkästen, Aschenbechern u.v.m. verwendet. Durch Verschleiß und Beschädigung werden die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt.

Unsere Mitarbeiter sind nach TRGS 519 (Asbestsanierung) und TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) geschult und können diese Vorschriften auch umsetzen.

Wir legen höchsten Wert auf eine fachgerechte Sanierung und setzen selbstverständlich alle sicherheitsrelevanten Vorschriften um, damit eine Gefährdung unserer Mitarbeiter, sowie vor allem unserer Kunden ausgeschlossen ist.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot, mit Festpreisgarantie.

Kontakt:

Universal Bauservice

Am Spörkel 36e
44225 Dortmund
Telefon: 0173 3515990
Telefax: 02302/1798811
E-Mail: burmann@universalbauservice.de

BG Bau, Soka Bau, DGUV, Asbest TRGS 519

Zertifizierter Mitgliedsbetrieb1

Asbestsanierung:

Vorsicht Asbestfasern.jpg

Ablauf einer Asbestsanierung / Arbeitsvorbereitung:

Nachdem Sie uns bezüglich eines Angebots kontaktiert haben, erstellen wir ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebot zu einem Festpreis.

Somit können Sie sicher sein, dass keine versteckten Kosten auf Sie zukommen.

Sollten Sie sich dann dazu entscheiden, die Arbeiten von uns ausführen zu lassen, werden wir die Arbeiten wie folgt umsetzen:

Mindestens 7 Tage vor Baubeginn wird eine Meldung an die zuständige Bezirksregierung und an die Berufsgenossenschaft gestellt. Diese Meldung enthält eine Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan, eine Betriebsanweisung zu dem Schadstoff Asbest, sowie die Angaben zu dem Bauvorhaben.

Die Sanierungsarbeiten werden vor Ort von einem Sachkundigen, nach TRGS 519 qualifizierten Mitarbeiter überwacht.

Dieser beaufsichtigt die Arbeiten und sorgt dafür, dass alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Vorschriften aus der erstellten Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung eingehalten werden.

Der Sachkundige achtet drauf, dass alle Arbeiten streng nach den aktuellen Richtlinien der TRGS 519 ausgeführt werden.

Wir werden arbeitsmedizinisch von der Berufsgenossenschaft Bau betreut und nehmen natürlich an allen Untersuchungen teil.

Asbest Demontage
Asbestsanierung mit fairem Lohn
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